Wie viel Taschengeld sollte mein Kind kriegen?

Taschengeld ist ein hilfreiches Mittel, um Kindern spielerisch den Umgang mit Geld beizubringen. Sie lernen, den Wert von Geld zu verstehen und was es heißt, auf etwas zu sparen und mit dem Geld zu haushalten. Wie viel Taschengeld ist angemessen und welche Spielregeln zu beachten sind, erfährst du in diesem Beitrag. Los geht’s…

 


Ab welchem Alter sollte mein Kind Taschengeld bekommen? 

Grundsätzlich kann dein Kind bereits ab einem Alter von etwa vier Jahren Taschengeld erhalten, wenn es Interesse zeigt. Gehe die Sache am besten ganz entspannt an!

Für den Anfang kannst du deinem Kind unregelmäßig mal etwas Geld zur Eigenverwaltung überlassen. Biete deinem Kind immer wieder Taschengeld an und lasse es sein eigenes Portemonnaie (z.B. so einen Brustbeutel) mitnehmen, wenn ihr unterwegs seid! Wenn dein Kind dann etwas haben möchte, kannst du ihm vorschlagen, es von seinem Taschengeld zu bezahlen. Aber dann ist das Geld eben weg. So lernt es spielerisch, echte Kaufentscheidungen zu treffen. 💰💪🏻 

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Wie viel Taschengeld ist angemessen? 

Das deutsche Jugendinstitut empfiehlt für Vorschulkinder ein Taschengeld in Höhe von 50 Cent bis 1 Euro pro Woche, für Grundschüler:innen 1-3 Euro wöchentlich und bis zu 18 Euro monatlich für Zehnjährige. Für Jugendliche darf das Taschengeld monatlich zwischen 20 bis 76 Euro betragen, je nach Alter. In der Tabelle kannst du nachsehen, was für dein Kind empfohlen wird. 


Zahltag: wöchentlich oder monatlich? 

Bis zum Alter von etwa 10 Jahren sollte das Taschengeld wöchentlich in bar ausgezahlt werden. Danach kannst du dein Kind langsam an die monatliche Zahlweise heranführen. Die Auszahlung kann dann auch über ein Girokonto laufen. Viele Banken bieten kostenlose Girokonten für Minderjährige an. Achte unbedingt auch darauf, dass der Zahltag immer derselbe ist, zum Beispiel jede Woche mittwochs oder monatlich zum Ersten.


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 Das gilt nicht nur für die Kinder - Regeln für den Umgang mit Taschengeld 

Wusstest du, dass es für den Umgang mit Taschengeld sogar ein Gesetz gibt? Der sogenannte Taschengeldparagraph §110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass Kinder, die beschränkt geschäftsfähig sind, rechtswirksame Geschäfte auch ohne die Zustimmung der Eltern abschließen können, solange sie dafür ihre eigenen Mittel, sprich ihr Taschengeld, verwenden.

Das bedeutet auch, dass du als Elternteil nicht zu entscheiden hast, wofür dein Kind sein Taschengeld ausgibt, auch wenn dir die Ausgabe noch so sinnlos vorkommt. Das muss man erstmal aushalten, oder? 😜

 

Außerdem sollten Eltern grundsätzlich klären, welche Ausgaben sie übernehmen und was in den Taschengeldbereich fällt. Was zum Grundbedarf zählt, muss natürlich von den Eltern bezahlt werden. Zusätzliche Wünsche muss dein Kind sich vom eigenen Taschengeld finanzieren. Zum Beispiel zahlen Eltern grundsätzlich für die Kleidung der Kinder, aber die Differenz für den teuren Marken-Pulli darf dein Kind selbst aufbringen. ✌🏻

 

Hier erfährst du, wie deine Kinder einen guten Umgang mit Geld lernen!


Die Gender Taschengeld Gap

Du kennst ganz sicher schon die Gender Pay Gap, also den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern. Selbst mit gleichen Qualifikationen und im gleichen Job verdienen Frauen im Schnitt 6% weniger Gehalt als ihre männlichen Kollegen.

Das Thema fängt aber nicht beim Jobeinstieg an, sondern schon beim Taschengeld: Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hat herausgefunden, dass Mädchen ca. 11 % weniger Taschengeld als Jungs bekommen. Die Ergebnisse ziehen sich durch alle Altersgruppen zwischen 4 und 13 Jahren.

Mein Appell an dich: Beobachte dich selbst dabei, wem du wie viel Geld gibst und wie du mit deinen Kindern über Geld sprichst. Weil Vorleben so wahnsinnig wichtig ist, empfehle ich dir für den Einstieg herzlich meine Money Mindset Masterclass im Masterclass Bundle.



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